Erfolgreich gegen die GEZ

Einige gesammelte Meinungen und Erfahrungsberichte aus dem Netz

Die GEZ ist eine Mafia. Aauf dieser Seite findet ihr eine lose Sammlung von Texten rund um die rechtliche Problematik und m�gliche L�sungswege. Manche waren sogar erfolgreich! Auch empfehlenswert ist das Youtube Videohttps://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4 . Los gehts.



[09:28] Leser-zuschrift-DE zu den GEZ-Pf�ndungsauftr�gen: must read!!!
zu meinen Kunden geh�ren u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), f�r die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem �ber den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich �berrascht. Er sagte: Ein GV, zumindest er und seine engeren Kollegen, werden nie einem Pf�ndungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit einer Pf�ndung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepf�ndet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowieso schon gek�ndigt hat. Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit w�rde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beitr�ge dort "abzuholen". Das w�rde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen w�rde, liefen die Beitr�ge weiter, was nicht geht. Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzul�ssig. Dazu sind nur �ffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein �ffentliches Organ. Nat�rlich k�nnen sie Mahngeb�hren nehmen und es u.U. �ber ein Inkasso B�ro versuchen, aber auch beim Inkasso B�ro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso B�ro hat keinerlei Befugnis. Die k�nnen ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso B�ro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus �ffentlicher Hand kommt. (�ffentliche Institutionen pf�nden direkt ohne MB ). Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten? Er und sein Kollege haben mir gegen�ber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und best�tigt, dass sie selbst auch nicht zahlen."

Wenn dieser GV denn ein Schreiben des Richters mit Unterschrift dabei hat steht der Vollstreckung ja nix im weg. Diese Unterschrifft wird er vermutlich nicht vorlegen k�nnen.
Und wenn dieser GEZ Vertrag denn angeblich rechtskr�ftig ist, weil der Hampelmann das meint, dann kannst du ihm ja gleich den Vertrag k�ndigen, da du keinen Service beanspruchst. Ein GV darf nicht gleichzeitig Richter sein. Also egal was er erz�hlt ohne Einhalten der Spielregeln verwehrst du den Zutritt zu deinem Haus/Wohnung.

Herzi, der GV hat kein Schreiben des Richters, geschweige denn einen vollstreckbaren Titel. Er hat nur ein Ausstandsverzeichnis der " GEZ ", sonst nichts. Er behauptet nur, die Rundfunkabgabe w�re Gesetz. Ich habe ihm Hausverbot erteilt und ihn wieder heimgeschickt, mal schauen wie es weitergeht.
Jedenfalls bleib ich einstweilen Schuldner, sonst kommen die kriminellen auf die Idee, meine Frau mit den Geb�hren zu belasten, sie ist schlie�lich Eigent�merin unserer Wohnung. Achja, frag mal den Gerichtsvollzieher, von welcher Firma Amtsgericht er Beamter sein soll. Dazu musst du nur mal die Upik abfragen, das wirst du dich wundern.
https://www.upik.de/upik_suche.cgi?new=1

VwVfG
� 58 Zustimmung von Dritten und Beh�rden
(1) Ein �ffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Ich habe diesem Vertrag nie schriftlich zugestimmt NIE NIE NIE!!! Dazu passt auch:
� 59 Nichtigkeit des �ffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein �ffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des B�rgerlichen Gesetzbuches ergibt.
ach siehe da das BGB:
� 241a Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begr�ndet.

Da gibt es nur eines, Strafanzeige erstatten, nicht bei der Polizei, direkt beim Staatsanwalt- Es wird dir zwar nicht weiterhelfen, aber der Vollsstreckungsbeamte hat das in seiner Akte stehen. Die n�chste Bef�rderung ist dann hinf�llig.

Vorgesetzten verlangen??

Liest man sich die Satzungen der GEZ durch, so findet man auch Schlupfl�cher, wie man aus der Zahlung der GEZ-Geb�hren rauskommt.
Diese lautet "Ausl�ndischer Wohnsitz".
Funktioniert im vereinten EU-Europa auch sehr gut, schnell und einfach.
Als n�chsten Schritt schickt man einfach die Meldebescheinigung an die GEZ in K�ln, und schon ist die Sache erledigt. Ohne viel drumherum, und ohne viel Palaver.

zu meinen Kunden geh�ren u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), f�r die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem �ber den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich �berrascht.
Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pf�ndungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pf�ndung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepf�ndet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gek�ndigt hat.
Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit w�rde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beitr�ge dort "abzuholen". Das w�rde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen w�rde, liefen die Beitr�ge weiter, was nicht geht.
Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzul�ssig. Dazu sind nur �ffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein �ffentliches Organ.
Nat�rlich k�nnen sie Mahngeb�hren nehmen und es u.U. �ber ein Inkasso B�ro versuchen, aber auch beim Inkasso B�ro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso B�ro hat keinerlei Befugnis. Die k�nnen ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.
Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso B�ro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus �ffentlicher Hand kommt. (�ffentliche Institutionen pf�nden direkt ohne MB. Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?
Er und sein Kollege haben mir gegen�ber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und best�tigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

� 59 Nichtigkeit des �ffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein �ffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des B�rgerlichen Gesetzbuches ergibt.

BGB � 241a Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begr�ndet.

Das Diskriminierungsverbot beschreibt das in Deutschland mehrfach gesetzlich geregelte Verbot, gegen�ber anderen Personen oder Einrichtungen ein diese benachteiligendes Verhalten auszu�ben, ohne dass daf�r ein sachlicher Grund vorliegt. Im bundesdeutschen Recht werden (soziale) Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum Teil synonym gebraucht[11].
Im Kern wird dieses Gebot aus Art. 3 des Grundgesetzes abgeleitet und gilt f�r Staatshandeln. Ausgehend davon ist zwar jede staatliche Diskriminierung verboten, sofern Abwehrrechte betroffen sind, nicht aber jede private.

Dann solltest du erkennen das die Vollstreckung aus irgendeiner Beh�rde hervorgeht und dann frage mal die netten Leute der Vollstrechung wo eigentlich ihre rechtlichen Grundlagen benannt sind bzw. auf welchen rechtl. Grundlagen sie arbeiten (Bsp. w�re eine K�rperschaftsurkunde oder so) :-)
Immer wieder lustig :winki:
Der Rundfunkbeitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzul�ssig, aber mit �� kann man denen meiner Meinung nicht beikommen. Die mu� man mit deren eigenen Waffen und deren eigenen �� (Allg. Gesch�ftsbedingungen) schlagen, und da steht nunmal gro� und breit, dass man bei ausl�ndischem Wohnsitz nichts mehr an die bezahlen mu�.

Stehen wir nicht alle der BRD exterritorial gegen�ber, denn sie hat kein Staatsgebiet, Deutschland geh�rt dem Deutschen Reich und nicht der BRD, sie ist, wie wir alle wissen nur der von den Besatzern eingesetzte Verwaltung. Dazu kommt das die DDR nie der BRD beigetreten ist hat auch das BVerfG so 1993 gesehen, also die Nichtigkeit des Beitrittsvertrages, ist ja auch Formaljuristisch nach den zeitlichen Abl�ufen 1990 nicht m�glich.
volstreckungsabteilung des landkreises
http://www.volksbetrug.net/forum/download/file.php?id=4157&sid=c579c1b4111c066d38b94f57053a1ca4
Stadtkasse M�nchengladbach treibt quasi als Inkassounternehmen Aussenst�nde f�r die GEZ-K�ln ein.
Unterschriften oder so sehe ich auch nicht - immer das gleiche - es ist somit ein Flugblatt und l�st keine Fristen aus in Hinsicht beginn oder ende :-) :winki:

Eine Firma kann mir immer ein Angebot unterbreiten, welches ich annehmen KANN. M�SSEN gar nicht. Diese Firma mit ihren 18 Euro im Monat hat ganz sauber einen Gesch�ftsf�hrer, und korrekt ausgewiesen eine Steuernummer. Punkt. Des weiteren bezeichnen sie sich selbst als nicht rechtsf�hig.

Erst sp�ter w�rde ich darauf hinweisen das die GEZ einer Steuer entspricht und weder L�nder noch die �R dazu legitimiert sind eine Steuer zu setzen.... Normal sollte reichen: � 58 VwVfG aber das BGB steht da ja noch dr�ber! Und bitte hier immer akkes dokumentieren, damit man es sp�ter leichter hat und gleich wei� was greift und was nicht, bzw man wei� worauf man noch eingehen muss.

Ich habe da mal etwas vorbereitet ! ! ! :winki:
Obergerichtsvollzieherin Kathleen ***
Bornaische Strasse 53 / Bezirk 36
``36 DR 20/, T 2.0.1``
D - 04277 Leipzig
Sehr geehrte Frau ***, das im Adressfeld benannte dient mir nur als Ortsangabe und nicht als Anerkennung das es sich um eine ordentliche Beh�rde nach deutschem Recht handelt bzw. handeln kann. Ich lehne ihr Angebot ab ! ! !
Sollten Sie weiter an mich herantreten wollen bitte ich um Legitimation ihrer Person um Geldforderungen zu �u�ern - ich bin fest �berzeugt es geschieht zu Unrecht und somit stehen Sie ``Obergerichtsvollzieherin K. G�rlitz`` aus Leipzig von der Firma Arge Amtsgericht Leipzig (siehe gelbe Kopie Anlage 1) mir als Privatperson gegen�ber und nicht als Staatsorgan bis zum Nachweis einer K�rperschafts-Urkunde der Stadt Leipzig + der Gr�ndungsurkunde des Freistaat Sachsen. (Sie stempeln mit Freistaat Sachsen - dieser ist nach der aktuellen Landesverfassung Sachsen Artikel 1 ein Land der Bundesrepublik in Deutschland = BRiD genannt aber BRiD ist kein Staat da diese BRiD keine Verfassung hat siehe Grundgesetz f�r die BRD Artikel 146).
Laut unseren beiden Telefonaten vom 09.01.2014 betonten Sie, dass ihre Rechtsgrundlage der Titel aus Aschersleben sei (ich ihnen erkl�rte das er keine Unterschriften tr�gt somit zum Flugblatt, Musterschreiben etc. wird und somit beginnen keine Fristen zu laufen genau so ist es mit ihrer Zahlungsaufforderung - Logo). Nun frage ich mich, auf welchen Rechtsgrundlagen Sie �berhaupt ihre t�gliche Arbeit verrichten ? ? ? Ich dulde keine Willk�r ! ! !
Ich zahle den benannten Betrag sofort nach Legitimation von ihnen und bitte um folgende Nachweise: Eine Zahlungsaufforderung mit lesbarer Unterschrift + Dienstsiegel, Kopie Amtsausweis, Nennung einer Anwartschaftsnummer, Nachweis ihrer Staatsangeh�rigkeit + Nennung der �� nach welchen Gesetzen Sie �berhaupt als GV eine EV abnehmen d�rfen.
Wenn Sie dem zust�ndigen Richter meine Zahlungsbereitschaft mitteilen, erw�hnen Sie bitte das ich von meinem R�ckbehaltungsrecht gebrauch mache bis zu ihrer Legitimation, da nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europ�ischen Menschenrechte eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Anspr�chen unzul�ssig ist, auch f�r die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erkl�rung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch zu f�r eine in Haft erzwungene Erkl�rung zu.
Artikel 1 � Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erf�llen. (auch nach IP66 Art. 11)* *IP66 = Internationaler Pakt f�r b�rgerliche Rechte und Pflichten.
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Belehrung �ber Schadenersatz mit Strafanzeige und Strafverfolgung ! ! !
Somit muss ich Sie belehren in Hinsicht ihrer privaten Haftung gegen�ber meiner Person f�r eventuellen Verdienstausfall, Arbeitsplatz-Verlust, seelische Folgen oder physische Folgen jeweils zu 1.000.000,00 Schweizer Franken (EineMillion CHF) ohne Abz�ge mit Gerichtsstand Luzern. Diese Belehrung erfolgt, weil Sie �ffentlich behaupten Obergerichtsvollzieher zu sein und dies im Falle einer unm�glichen Legitimation als strafbar zu werten ist.
Bis zum 31.01.2014 bitte ich den zust�ndigen Richter zu benennen mit vollem Namen + Amtszimmer-Nummer um mit diesem die Sachlage zu er�rtern. Ab dem 01.02.2014 betrachte ich diesen Sachverhalt als erledigt und bitte dies mit einem Schreiben zu best�tigen was an den Schweizer Wohnsitz zu senden ist.
Erfolgt bis einschlie�lich 01.02.2014 um 18 Uhr keine Reaktion von ihrer Seite in geeigneter Form (vollumf�ngliche Legitimation oder Schreiben mit Nachricht - erledigt -), erstatte ich Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen Sie Frau Kathleen G�rlitz wegen Amtsanma�ung, Erpressung, Verfolgung, N�tigung da Sie Rechtswirksamkeit vort�uschen.
Gleichzeitig informiere ich einen der Pr�sidenten von der Arge Amtsgericht Leipzig ! ! ! Als nat�rliche Person mit Wirkung vom 01.05.2013 (siehe Kopie Personenstandserkl�rung) betone ich, das ich die Durchf�hrung einer Zwangsvollstreckung weder an der c/o Adresse noch an meinem schweizerischen Wohnsitz dulde (siehe Belehrung).

Wichtiges Update vom 23.07.14: einige Links

Gegen Kontenpf�ndung hilft nur eins: ein Konto in einem anderen EU-�Staat�. z.B. Oberbank im �siland.

Eine Anleitung f�r die Praxis: http://kulturstudio.wordpress.com/2014/07/23/gez-nein-danke-10-punkte-plan-gegen-die-ard-zdf-deutschlandradio/
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/01/16/dem-beitragsservice-ex-gez-ein-schnippchen-schlagen/
http://torstenramm.wordpress.com/2014/04/13/sog-zwangsvollstreckungen-des-beitragsservice-ard-zdf-deutschlandradio/
http://ralfkeser.wordpress.com/2014/06/17/ard-zdf-beitragsservice-zuruckweisung-mustertext/
https://ralfkeser.files.wordpress.com/2014/06/2014-06-13-bverg-1-bvf-1-11-zu-staatsvertrag-gez-beitragsservice.pdf
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/06/13/beitragsservice-und-rundfunkbeitrag/

Update vom 7.7. Wichtige Leserzuschriften auf Hartgeld.com

[09:28] Leser-zuschrift-DE zu den GEZ-Pf�ndungsauftr�gen: must read!!!
zu meinen Kunden geh�ren u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), f�r die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem �ber den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich �berrascht. Er sagte: Ein GV, zumindest er und seine engeren Kollegen, werden nie einem Pf�ndungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit einer Pf�ndung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepf�ndet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowieso schon gek�ndigt hat. Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit w�rde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beitr�ge dort "abzuholen". Das w�rde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen w�rde, liefen die Beitr�ge weiter, was nicht geht. Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzul�ssig. Dazu sind nur �ffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein �ffentliches Organ.
Nat�rlich k�nnen sie Mahngeb�hren nehmen und es u.U. �ber ein Inkasso B�ro versuchen, aber auch beim Inkasso B�ro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso B�ro hat keinerlei Befugnis. Die k�nnen ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso B�ro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus �ffentlicher Hand kommt. (�ffentliche Institutionen pf�nden direkt ohne MB ). Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten? Er und sein Kollege haben mir gegen�ber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und best�tigt, dass sie selbst auch nicht zahlen."

[10:00] wichtige Leser-Erg�nzung zum GEZ-Beitrag dar�ber:
GEZ-Geb�hr zur�ckverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. - Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine EX-NDR-Mitarbeiterin, die ihre Doktorarbeit �ber die Rechtm��igkeit der TV-Steuer geschrieben hat. Die Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig .
Hier nun ein Interview mit Dr. Anna Tersch�ren zur GEZwangssteuer, dass eigentlich einen Platz vor der Tagesschau verdient h�tte. https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI

[12:45] Leserkommentar-DE zum GEZ-Beitrag:
(1) Der Beitrag kann nicht stimmen, da Gerichtsvollzieher schlicht nicht zust�ndig sind f�r die Vollstreckung von GEZ / Rundfunkbeitragsgeb�hren!
Zust�ndig sind vielmehr �ffentlich-rechtliche Vollstreckungsbeh�ren wie die Stadt und Gemeindeverwaltung oder der Zoll. Diese haben ihre Vollstreckungsbeamten und Vollstreckungsstellen und werden von der GEZ mit der zwangsweisen Einziehung beauftragt. Diese Beh�rden interessiert es schlicht nicht, ob der Anspruch rechts ist oder nicht, da man sich im Zweifel direkt gegen die erlassende Beh�rde wenden muss (hier GEZ bzw. Landesrundfunkanstalt). Gerichtsvollzieher sind Geb�hrenbeamte, welche nur f�r die Durchsetzung privatrechtlicher Anspr�che zust�ndig sind. Die GEZ ist nun aber mal nicht privat, da durch einen Staatsvertrag "gegr�ndet".
(2) meine Lebensgef�hrtin weigert sich auch schon seit Jahren, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Nun hatte sie ein Schreiben von der zust�ndigen Gemeidekasse, sie m�ge doch bitte ca. 293.- Euro nachzahlen (ohne Auflistung der einzelnen Posten). Auf dem Schreiben standen die Standard-Androhung mit Zwangvollstreckungen, Lohnpf�ndungen und Co.. Zuf�llig arbeitet eine gute Bekannte bei der Gemeindekasse, welche f�r meine Lebensgef�hrtin ohne weiter nachzufragen beim Rundfunkbeitragservice anrief und die Forderung zur�ckwies. Ich habe das Gef�hl, dass es sich irgendwie um eine rechtliche Grauzone handelt, da keine Dienstanweisungen in irgendeiner Beh�rde zu diesem GEZ-Zwang bestehen. Haben hier einige Leser schon andere Erfahrungen mit dem Rundfunkbeitrag und der Gemeindekasse als eintreibende Stelle gemacht?? W�re f�r Tipps dankbar, da ich selbst auch eine Anmahnung zur Vollstreckung der GEZ-Geb�hren habe. Leider kenne ich niemanden pers�nlich bei der Gemeindekasse!
Wei� jemand, wie es sich mit der Eintreibung in �sterreich verh�lt?
(3) zu dem Beitrag m�chte ich darauf hinweisen, dass ich sehr wohl einen Vollstreckungsauftrag �ber einen Gerichtsvollzieher im Landkreis Traunstein erhalten habe mit Ank�ndigung der Vollstreckung. Ich habe dann gezahlt, da ich ansonsten keinerlei Schulden habe und es auf eine Lohnpf�ndung (ich arbeite in einer angesehenen Anwaltskanzlei im Landkreis Traunstein) wahrlich nicht ankommen lassen wollte. Das Ganze nat�rlich ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. Also abweichend vom normalen Mahn- und Vollstreckungsweg, d. h. ohne M�glichkeit des Einspruchs etc.
[13:30] Richtiges Futter f�r findige Anw�lte den ganzen GEZ-Komplex zu kippen.WE.
(4) Der Schreiber von 12:45 "Die GEZ ist nun aber mal nicht privat, da durch einen Staatsvertrag "gegr�ndet"." Nun, genau hier irrt der Schreiber gewaltig. Die GEZ ist eine Privatfirma, wie man auch sehr leicht ermitteln kann, z.B. �ber die DUNS Nummer. Die BRD als Verwaltungseinheit kann sehr wohl Vertr�ge mit Firmen schlie�en, wie in diesem Fall der GEZ; jedoch keinesfalls zum Nachteil Dritter. Und genau dieser Fall liegt hier vor. Es fehlt jegliche rechtliche Grundlage. Aber ich denke das dieses Gebilde sowieso demn�chst mit einem gro�en Knall auseinanderfliegt. Noch schlafen zu viele Dummschafe, aber sicher nicht mehr lange.
[19:00] Ein Rechtsanwalt zur GEZ:
Ich habe als Anwalt eine Reihe von Klagen gegen die GEZ laufen. Der auf hartgeld.com entstandenen Verwirrung, wer vollstreckt, kann abgeholfen werden: Es kommt auf das jeweilige Bundesland an. In manchen Bundesl�ndern vollstreckt der GV, in anderen die �rtliche Gemeinde im Wege der Amtshilfe. Das ist so herrlich kompliziert, damit ihr alle einen Anwalt braucht.
Dass jetzt jemand auf hartgeld.com berichtet, seine Bekannte habe bei ihrer Bekannten in der Stadtverwaltung angerufen und die habe dann bei der GEZ angerufen, und die Sache war erledigt, finde ich obercool. Noch besser der Bericht, dass die GV diese Sachen absolut nicht gerne vollstrecken. Es w�re toll, wenn man das jetzt mit Namensnennung aufdecken k�nnte, dann fliegt die ganze GEZ-Chose n�mlich schon allein deshalb auseinander, weil hier wie es scheint gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz versto�en wurde...
Meine Prognose deckt sich mit der von WE: Den �R wird es in Deutschland in der jetzigen Form nicht mehr lange geben.
Michel, wehre dich!

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