Erfolgreich gegen die GEZ

Einige gesammelte Meinungen und Erfahrungsberichte aus dem Netz

Die GEZ ist eine Mafia. Aauf dieser Seite findet ihr eine lose Sammlung von Texten rund um die rechtliche Problematik und mögliche Lösungswege. Manche waren sogar erfolgreich! Auch empfehlenswert ist das Youtube Videohttps://www.youtube.com/watch?v=zuBNBQGaPt4 . Los gehts.



[09:28] Leser-zuschrift-DE zu den GEZ-Pfändungsaufträgen: must read!!!
zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht. Er sagte: Ein GV, zumindest er und seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit einer Pfändung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowieso schon gekündigt hat. Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht. Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ. Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis. Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB ). Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten? Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen."

Wenn dieser GV denn ein Schreiben des Richters mit Unterschrift dabei hat steht der Vollstreckung ja nix im weg. Diese Unterschrifft wird er vermutlich nicht vorlegen können.
Und wenn dieser GEZ Vertrag denn angeblich rechtskräftig ist, weil der Hampelmann das meint, dann kannst du ihm ja gleich den Vertrag kündigen, da du keinen Service beanspruchst. Ein GV darf nicht gleichzeitig Richter sein. Also egal was er erzählt ohne Einhalten der Spielregeln verwehrst du den Zutritt zu deinem Haus/Wohnung.

Herzi, der GV hat kein Schreiben des Richters, geschweige denn einen vollstreckbaren Titel. Er hat nur ein Ausstandsverzeichnis der " GEZ ", sonst nichts. Er behauptet nur, die Rundfunkabgabe wäre Gesetz. Ich habe ihm Hausverbot erteilt und ihn wieder heimgeschickt, mal schauen wie es weitergeht.
Jedenfalls bleib ich einstweilen Schuldner, sonst kommen die kriminellen auf die Idee, meine Frau mit den Gebühren zu belasten, sie ist schließlich Eigentümerin unserer Wohnung. Achja, frag mal den Gerichtsvollzieher, von welcher Firma Amtsgericht er Beamter sein soll. Dazu musst du nur mal die Upik abfragen, das wirst du dich wundern.
https://www.upik.de/upik_suche.cgi?new=1

VwVfG
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Ich habe diesem Vertrag nie schriftlich zugestimmt NIE NIE NIE!!! Dazu passt auch:
§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.
ach siehe da das BGB:
§ 241a Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Da gibt es nur eines, Strafanzeige erstatten, nicht bei der Polizei, direkt beim Staatsanwalt- Es wird dir zwar nicht weiterhelfen, aber der Vollsstreckungsbeamte hat das in seiner Akte stehen. Die nächste Beförderung ist dann hinfällig.

Vorgesetzten verlangen??

Liest man sich die Satzungen der GEZ durch, so findet man auch Schlupflöcher, wie man aus der Zahlung der GEZ-Gebühren rauskommt.
Diese lautet "Ausländischer Wohnsitz".
Funktioniert im vereinten EU-Europa auch sehr gut, schnell und einfach.
Als nächsten Schritt schickt man einfach die Meldebescheinigung an die GEZ in Köln, und schon ist die Sache erledigt. Ohne viel drumherum, und ohne viel Palaver.

zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht.
Er sagte:
Ein GV, zumindest er uns seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit eine Pfändung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowiso schon gekündigt hat.
Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht.
Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis. Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht.
Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB. Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten?
Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen.

§ 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt.

BGB § 241a Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Das Diskriminierungsverbot beschreibt das in Deutschland mehrfach gesetzlich geregelte Verbot, gegenüber anderen Personen oder Einrichtungen ein diese benachteiligendes Verhalten auszuüben, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Im bundesdeutschen Recht werden (soziale) Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Differenzierung zum Teil synonym gebraucht[11].
Im Kern wird dieses Gebot aus Art. 3 des Grundgesetzes abgeleitet und gilt für Staatshandeln. Ausgehend davon ist zwar jede staatliche Diskriminierung verboten, sofern Abwehrrechte betroffen sind, nicht aber jede private.

Dann solltest du erkennen das die Vollstreckung aus irgendeiner Behörde hervorgeht und dann frage mal die netten Leute der Vollstrechung wo eigentlich ihre rechtlichen Grundlagen benannt sind bzw. auf welchen rechtl. Grundlagen sie arbeiten (Bsp. wäre eine Körperschaftsurkunde oder so) :-)
Immer wieder lustig :winki:
Der Rundfunkbeitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, aber mit §§ kann man denen meiner Meinung nicht beikommen. Die muß man mit deren eigenen Waffen und deren eigenen §§ (Allg. Geschäftsbedingungen) schlagen, und da steht nunmal groß und breit, dass man bei ausländischem Wohnsitz nichts mehr an die bezahlen muß.

Stehen wir nicht alle der BRD exterritorial gegenüber, denn sie hat kein Staatsgebiet, Deutschland gehört dem Deutschen Reich und nicht der BRD, sie ist, wie wir alle wissen nur der von den Besatzern eingesetzte Verwaltung. Dazu kommt das die DDR nie der BRD beigetreten ist hat auch das BVerfG so 1993 gesehen, also die Nichtigkeit des Beitrittsvertrages, ist ja auch Formaljuristisch nach den zeitlichen Abläufen 1990 nicht möglich.
volstreckungsabteilung des landkreises
http://www.volksbetrug.net/forum/download/file.php?id=4157&sid=c579c1b4111c066d38b94f57053a1ca4
Stadtkasse Mönchengladbach treibt quasi als Inkassounternehmen Aussenstände für die GEZ-Köln ein.
Unterschriften oder so sehe ich auch nicht - immer das gleiche - es ist somit ein Flugblatt und löst keine Fristen aus in Hinsicht beginn oder ende :-) :winki:

Eine Firma kann mir immer ein Angebot unterbreiten, welches ich annehmen KANN. MÜSSEN gar nicht. Diese Firma mit ihren 18 Euro im Monat hat ganz sauber einen Geschäftsführer, und korrekt ausgewiesen eine Steuernummer. Punkt. Des weiteren bezeichnen sie sich selbst als nicht rechtsfähig.

Erst später würde ich darauf hinweisen das die GEZ einer Steuer entspricht und weder Länder noch die ÖR dazu legitimiert sind eine Steuer zu setzen.... Normal sollte reichen: § 58 VwVfG aber das BGB steht da ja noch drüber! Und bitte hier immer akkes dokumentieren, damit man es später leichter hat und gleich weiß was greift und was nicht, bzw man weiß worauf man noch eingehen muss.

Ich habe da mal etwas vorbereitet ! ! ! :winki:
Obergerichtsvollzieherin Kathleen ***
Bornaische Strasse 53 / Bezirk 36
``36 DR 20/, T 2.0.1``
D - 04277 Leipzig
Sehr geehrte Frau ***, das im Adressfeld benannte dient mir nur als Ortsangabe und nicht als Anerkennung das es sich um eine ordentliche Behörde nach deutschem Recht handelt bzw. handeln kann. Ich lehne ihr Angebot ab ! ! !
Sollten Sie weiter an mich herantreten wollen bitte ich um Legitimation ihrer Person um Geldforderungen zu äußern - ich bin fest überzeugt es geschieht zu Unrecht und somit stehen Sie ``Obergerichtsvollzieherin K. Görlitz`` aus Leipzig von der Firma Arge Amtsgericht Leipzig (siehe gelbe Kopie Anlage 1) mir als Privatperson gegenüber und nicht als Staatsorgan bis zum Nachweis einer Körperschafts-Urkunde der Stadt Leipzig + der Gründungsurkunde des Freistaat Sachsen. (Sie stempeln mit Freistaat Sachsen - dieser ist nach der aktuellen Landesverfassung Sachsen Artikel 1 ein Land der Bundesrepublik in Deutschland = BRiD genannt aber BRiD ist kein Staat da diese BRiD keine Verfassung hat siehe Grundgesetz für die BRD Artikel 146).
Laut unseren beiden Telefonaten vom 09.01.2014 betonten Sie, dass ihre Rechtsgrundlage der Titel aus Aschersleben sei (ich ihnen erklärte das er keine Unterschriften trägt somit zum Flugblatt, Musterschreiben etc. wird und somit beginnen keine Fristen zu laufen genau so ist es mit ihrer Zahlungsaufforderung - Logo). Nun frage ich mich, auf welchen Rechtsgrundlagen Sie überhaupt ihre tägliche Arbeit verrichten ? ? ? Ich dulde keine Willkür ! ! !
Ich zahle den benannten Betrag sofort nach Legitimation von ihnen und bitte um folgende Nachweise: Eine Zahlungsaufforderung mit lesbarer Unterschrift + Dienstsiegel, Kopie Amtsausweis, Nennung einer Anwartschaftsnummer, Nachweis ihrer Staatsangehörigkeit + Nennung der §§ nach welchen Gesetzen Sie überhaupt als GV eine EV abnehmen dürfen.
Wenn Sie dem zuständigen Richter meine Zahlungsbereitschaft mitteilen, erwähnen Sie bitte das ich von meinem Rückbehaltungsrecht gebrauch mache bis zu ihrer Legitimation, da nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechte eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig ist, auch für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK). Dies trifft auch zu für eine in Haft erzwungene Erklärung zu.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen. (auch nach IP66 Art. 11)* *IP66 = Internationaler Pakt für bürgerliche Rechte und Pflichten.
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Belehrung über Schadenersatz mit Strafanzeige und Strafverfolgung ! ! !
Somit muss ich Sie belehren in Hinsicht ihrer privaten Haftung gegenüber meiner Person für eventuellen Verdienstausfall, Arbeitsplatz-Verlust, seelische Folgen oder physische Folgen jeweils zu 1.000.000,00 Schweizer Franken (EineMillion CHF) ohne Abzüge mit Gerichtsstand Luzern. Diese Belehrung erfolgt, weil Sie öffentlich behaupten Obergerichtsvollzieher zu sein und dies im Falle einer unmöglichen Legitimation als strafbar zu werten ist.
Bis zum 31.01.2014 bitte ich den zuständigen Richter zu benennen mit vollem Namen + Amtszimmer-Nummer um mit diesem die Sachlage zu erörtern. Ab dem 01.02.2014 betrachte ich diesen Sachverhalt als erledigt und bitte dies mit einem Schreiben zu bestätigen was an den Schweizer Wohnsitz zu senden ist.
Erfolgt bis einschließlich 01.02.2014 um 18 Uhr keine Reaktion von ihrer Seite in geeigneter Form (vollumfängliche Legitimation oder Schreiben mit Nachricht - erledigt -), erstatte ich Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen Sie Frau Kathleen Görlitz wegen Amtsanmaßung, Erpressung, Verfolgung, Nötigung da Sie Rechtswirksamkeit vortäuschen.
Gleichzeitig informiere ich einen der Präsidenten von der Arge Amtsgericht Leipzig ! ! ! Als natürliche Person mit Wirkung vom 01.05.2013 (siehe Kopie Personenstandserklärung) betone ich, das ich die Durchführung einer Zwangsvollstreckung weder an der c/o Adresse noch an meinem schweizerischen Wohnsitz dulde (siehe Belehrung).

Wichtiges Update vom 23.07.14: einige Links

Gegen Kontenpfändung hilft nur eins: ein Konto in einem anderen EU-”Staat”. z.B. Oberbank im Ösiland.

Eine Anleitung für die Praxis: http://kulturstudio.wordpress.com/2014/07/23/gez-nein-danke-10-punkte-plan-gegen-die-ard-zdf-deutschlandradio/
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/01/16/dem-beitragsservice-ex-gez-ein-schnippchen-schlagen/
http://torstenramm.wordpress.com/2014/04/13/sog-zwangsvollstreckungen-des-beitragsservice-ard-zdf-deutschlandradio/
http://ralfkeser.wordpress.com/2014/06/17/ard-zdf-beitragsservice-zuruckweisung-mustertext/
https://ralfkeser.files.wordpress.com/2014/06/2014-06-13-bverg-1-bvf-1-11-zu-staatsvertrag-gez-beitragsservice.pdf
http://krisenfrei.wordpress.com/2014/06/13/beitragsservice-und-rundfunkbeitrag/

Update vom 7.7. Wichtige Leserzuschriften auf Hartgeld.com

[09:28] Leser-zuschrift-DE zu den GEZ-Pfändungsaufträgen: must read!!!
zu meinen Kunden gehören u.a. ein paar Gerichtsvollzieher (GV), für die ich Software warte. Gestern war ich bei einem vor Ort und habe mit dem über den GEZ Murks gequasselt. Die Aussage des GVs hat mich ziemlich überrascht. Er sagte: Ein GV, zumindest er und seine engeren Kollegen, werden nie einem Pfändungsauftrag des Beitragsservices nachkommen. Grund: Der Sinn und Zweck eines GV ist eine Angelegenheit mit einer Pfändung zu einem Ende zu bringen.
Zahlt jemand z.B. seine Handyrechnung nicht, so wird gepfändet. Nachdem das Geld beigetrieben wurde, ist die Angelegenheit beendet, zumal der Anbieter dann den Vertrag sowieso schon gekündigt hat. Beim Beitragsservice ist das anders: Der Betroffene kann die Angelegenheit gar nicht beenden, somit würde der GV dazu verpflichtet werden, im schlimmsten Fall jeden Monat die Beiträge dort "abzuholen". Das würde dem Sinn und Zweck eines GVs widersprechen. Selbst wenn der Betroffene in Privatinsolvenz gehen würde, liefen die Beiträge weiter, was nicht geht. Auch das Auferlegen einer Ordnungswidrigkeitsstrafe ist unzulässig. Dazu sind nur öffentliche Organe berechtigt und der Beitragsservice ist kein öffentliches Organ.
Natürlich können sie Mahngebühren nehmen und es u.U. über ein Inkasso Büro versuchen, aber auch beim Inkasso Büro stehen die Chancen schlecht, denn hier beisst sich deren System in den eigenen Schwanz: ein Inkasso Büro hat keinerlei Befugnis. Die können ein paar Schreiben aufsetzen und zum "Zahlen auffordern", mehr nicht. Zahlt der Schuldner nicht, so kann das Inkasso Büro einen Mahnbescheid (MB) erwirken. Nicht aber beim Beitragsservice, da der ja angeblich aus öffentlicher Hand kommt. (Öffentliche Institutionen pfänden direkt ohne MB ). Sollte also ein Mahnbescheid in Sachen Beitragsservice auftauchen, so ist das der Beweis, dass es eine stink normale Firma ist. Ist dieser Beweis erbracht, so kann man als "Kunde" deren Leistung abbestellen! Hat jemand bereits einen Mahnbescheid erhalten? Er und sein Kollege haben mir gegenüber den Beitragsservice als sittenwidrig bezeichnet und bestätigt, dass sie selbst auch nicht zahlen."

[10:00] wichtige Leser-Ergänzung zum GEZ-Beitrag darüber:
GEZ-Gebühr zurückverlangen. Neue Rundfunkabgabe erst gar nicht zahlen. - Zu diesem Schluss kommt ausgerechnet eine EX-NDR-Mitarbeiterin, die ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit der TV-Steuer geschrieben hat. Die Rundfunkabgabe ist verfassungswidrig .
Hier nun ein Interview mit Dr. Anna Terschüren zur GEZwangssteuer, dass eigentlich einen Platz vor der Tagesschau verdient hätte. https://www.youtube.com/watch?v=BIdjm-8J5XI

[12:45] Leserkommentar-DE zum GEZ-Beitrag:
(1) Der Beitrag kann nicht stimmen, da Gerichtsvollzieher schlicht nicht zuständig sind für die Vollstreckung von GEZ / Rundfunkbeitragsgebühren!
Zuständig sind vielmehr öffentlich-rechtliche Vollstreckungsbehören wie die Stadt und Gemeindeverwaltung oder der Zoll. Diese haben ihre Vollstreckungsbeamten und Vollstreckungsstellen und werden von der GEZ mit der zwangsweisen Einziehung beauftragt. Diese Behörden interessiert es schlicht nicht, ob der Anspruch rechts ist oder nicht, da man sich im Zweifel direkt gegen die erlassende Behörde wenden muss (hier GEZ bzw. Landesrundfunkanstalt). Gerichtsvollzieher sind Gebührenbeamte, welche nur für die Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche zuständig sind. Die GEZ ist nun aber mal nicht privat, da durch einen Staatsvertrag "gegründet".
(2) meine Lebensgefährtin weigert sich auch schon seit Jahren, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Nun hatte sie ein Schreiben von der zuständigen Gemeidekasse, sie möge doch bitte ca. 293.- Euro nachzahlen (ohne Auflistung der einzelnen Posten). Auf dem Schreiben standen die Standard-Androhung mit Zwangvollstreckungen, Lohnpfändungen und Co.. Zufällig arbeitet eine gute Bekannte bei der Gemeindekasse, welche für meine Lebensgefährtin ohne weiter nachzufragen beim Rundfunkbeitragservice anrief und die Forderung zurückwies. Ich habe das Gefühl, dass es sich irgendwie um eine rechtliche Grauzone handelt, da keine Dienstanweisungen in irgendeiner Behörde zu diesem GEZ-Zwang bestehen. Haben hier einige Leser schon andere Erfahrungen mit dem Rundfunkbeitrag und der Gemeindekasse als eintreibende Stelle gemacht?? Wäre für Tipps dankbar, da ich selbst auch eine Anmahnung zur Vollstreckung der GEZ-Gebühren habe. Leider kenne ich niemanden persönlich bei der Gemeindekasse!
Weiß jemand, wie es sich mit der Eintreibung in Österreich verhält?
(3) zu dem Beitrag möchte ich darauf hinweisen, dass ich sehr wohl einen Vollstreckungsauftrag über einen Gerichtsvollzieher im Landkreis Traunstein erhalten habe mit Ankündigung der Vollstreckung. Ich habe dann gezahlt, da ich ansonsten keinerlei Schulden habe und es auf eine Lohnpfändung (ich arbeite in einer angesehenen Anwaltskanzlei im Landkreis Traunstein) wahrlich nicht ankommen lassen wollte. Das Ganze natürlich ohne Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid etc. Also abweichend vom normalen Mahn- und Vollstreckungsweg, d. h. ohne Möglichkeit des Einspruchs etc.
[13:30] Richtiges Futter für findige Anwälte den ganzen GEZ-Komplex zu kippen.WE.
(4) Der Schreiber von 12:45 "Die GEZ ist nun aber mal nicht privat, da durch einen Staatsvertrag "gegründet"." Nun, genau hier irrt der Schreiber gewaltig. Die GEZ ist eine Privatfirma, wie man auch sehr leicht ermitteln kann, z.B. über die DUNS Nummer. Die BRD als Verwaltungseinheit kann sehr wohl Verträge mit Firmen schließen, wie in diesem Fall der GEZ; jedoch keinesfalls zum Nachteil Dritter. Und genau dieser Fall liegt hier vor. Es fehlt jegliche rechtliche Grundlage. Aber ich denke das dieses Gebilde sowieso demnächst mit einem großen Knall auseinanderfliegt. Noch schlafen zu viele Dummschafe, aber sicher nicht mehr lange.
[19:00] Ein Rechtsanwalt zur GEZ:
Ich habe als Anwalt eine Reihe von Klagen gegen die GEZ laufen. Der auf hartgeld.com entstandenen Verwirrung, wer vollstreckt, kann abgeholfen werden: Es kommt auf das jeweilige Bundesland an. In manchen Bundesländern vollstreckt der GV, in anderen die örtliche Gemeinde im Wege der Amtshilfe. Das ist so herrlich kompliziert, damit ihr alle einen Anwalt braucht.
Dass jetzt jemand auf hartgeld.com berichtet, seine Bekannte habe bei ihrer Bekannten in der Stadtverwaltung angerufen und die habe dann bei der GEZ angerufen, und die Sache war erledigt, finde ich obercool. Noch besser der Bericht, dass die GV diese Sachen absolut nicht gerne vollstrecken. Es wäre toll, wenn man das jetzt mit Namensnennung aufdecken könnte, dann fliegt die ganze GEZ-Chose nämlich schon allein deshalb auseinander, weil hier wie es scheint gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wurde...
Meine Prognose deckt sich mit der von WE: Den ÖR wird es in Deutschland in der jetzigen Form nicht mehr lange geben.
Michel, wehre dich!

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