Das gesetzlich vorgegebene Gründungsprotokoll für die vereinfachte Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung bzw. Unternehmergesellschaft spart in erster Linie Notarkosten, ist aber sehr unflexibel gestaltet. Die vorgeschriebene Satzung enthält vor allem den Wortlaut "errichtet hiermit" oder auch Klauseln wie "Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe" - was bei einer Änderung so eigentlich gar nicht mehr nötig ist. Auch im Internet herrschte einiges an Unstimmigkeit. Also habe ich mich vertrauensvoll an meinen Notar gewendet. Für ihn war es gar kein Problem.
Da sich die IHK trotz vorheriger Absprache quer gestellt hat, musste ich noch vor der Eintragung den Firmennamen ändern. So ist der Notar Vorgegangen:
Unübersichtlich nach Vergütungsgesetz ging es hier zu:
Somit hat die Änderung mehr gekostet als die Gründung. Doch wahrscheinlich immernoch günstiger als ein klassischer Gesellschafterbeschluss zur Satzungsänderung?