abgesehen von “offensichtlich rechtswidrigen Inhalten.” Dieser Begriff spielt nämlich nur bei ”Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch” nach §53 UrhG eine Rolle, bei Streaming handelt es sich aber um “Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen” im Sinne des §44a UrhG, wo ein solches Kriterium nicht vorkommt. fernsehen ist ja auch streaming kindle reader weitergeben lol screen sharing bücherei! http://www.ruhrnachrichten.de/leben-und-erleben/ratgeber/digitale_welt/digitales/E-Books-Meine-Buecher-deine-Buecher-digitale-Gueter-teilen;art369,2144800 Das Recht auf Privatkopie hat eine klare Grenze, warnt Sobola. Ist die Datei mit einem Kopierschutz versehen, darf der Nutzer diesen nicht umgehen. Außerdem gilt das Recht auf Privatkopie nur für Musik, Bücher und Filme. Computerprogramme, darunter auch Spiele, sind davon ausgenommen. geil diese seite kopiert automatisch die quelle an die kopierte stelle Wer Songs oder Bücher aus dem Netz herunterlädt, besitzt diese nicht wirklich. „Man hat nur ein Nutzungsrecht, und das ist an eine einzelne Person gebunden“ http://www.cr-online.de/blog/2012/05/28/mechanismen-zur-gemeinsamen-nutzung-von-ebooks/ mitarbeiter des lizenznehmers? gemeinsamer mailaccount